Monatsarchiv für Februar 2009

Alkohol am Steuer – aber ohne Verlust des Kfz-Führerscheins

Mittwoch, den 25. Februar 2009

Wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsführer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdrücklich auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung:

Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.

Auch der Kfz-Führerschein kann eingezogen werden

Wer betrunken am Steuer eines Bootes erwischt wird, musste bisher damit rechnen, dass nicht nur der Sportbootführerschein, sondern auch der Kraftfahrzeug-Führerschein eingezogen wird. Davon war jedenfalls auszugehen, wenn der Bootsführer mit 1,3 Promille oder mehr erwischt wurde. Denn in der Schifffahrt gilt 1,3 Promille als Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit.

OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück

Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr.

Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug.

Seeämter sind für den Entzug von Sportbootführerscheinen zuständig

Die Wasserschutzpolizei meldet Alkoholverstöße in der Schifffahrt an ein Seeamt. Solche Seeämter gibt es in Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und in Bremerhaven. Sie untersuchen den Fall und entziehen gegebenenfalls die Fahrerlaubnis – in der Seeschifffahrt das Patent des Kapitäns oder Offiziers, in der Sportschifffahrt den Sportbootführerschein.

Alkoholdelikte in der Sportschifffahrt in den Jahren 2007 und 2008

Wie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:

  1. Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.
  2. Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war.
  3. Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän.
  4. Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt.
  5. Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten.
  6. Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte.
  7. Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war.

In der gleichen Zeit wurde zehn Seeleuten ihr Patent wegen eines Alkoholdeliktes entzogen.

Seeamtsverfahren

Laut Angaben der WSD Nord untersucht ein Seeamt, ob „gegen einen Kapitän, Schiffsoffizier oder Sportbootfahrer zur Sicherheit in der Seefahrt eine präventive hoheitliche Maßnahme angeordnet werden muss. Das Seeamt spricht durch Seeamtsspruch

  • ein Fahrverbot bis zu einer Dauer von 30 Monaten
  • Auflagen zur Aufhebung des Fahrverbot
  • die Einschränkung einer Berechtigung;
  • den Berechtigungsentzug auf Dauer

aus, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Berechtigungsinhaber zukünftig nicht geeignet ist, eine verantwortliche Tätigkeit an Bord auszuüben und der Eignungsmangel eine Bedrohung für menschliches Leben, für Sachwerte auf See oder für die Meeresumwelt darstellen kann.“

Eine seeamtliche Untersuchung kann eingestellt werden, wenn der Beteiligte freiwillig für die Dauer von 30 Monaten seinen Sportbootführerschein abgibt.

Neue Radar-Technologie

Montag, den 23. Februar 2009

Navico, ein bekannter Hersteller von Marine-Elektronik für die Sportschifffahrt, hat eine neue Breitband-Radartechnik entwickelt und wurde dafür prompt auf der diesjährigen Miami International Boat Show ausgezeichnet. In Deutschland wird das neue Breitband-Radargerät von Simrad vertrieben.

Die neue Radartechnik soll einige auf den ersten Blick beeindruckende Vorteile besitzen. So soll die Strahlung schwächer sein als die eines Mobilfunktelefons. Gleichzeitig besitzt das Radarbild eine erheblich bessere Auflösung und soll sogar Holzpfähle in Yachthäfen erkennen. Geringer Stromverbrauch und kleine Baugröße sind weitere wichtige Aspekte. Selbst die unmittelbare Umgebung des Schiffes wird abgebildet. (Bei herkömmlichen Radargeräten gibt es bekanntlich eine „tote Zone“, sie wird dort als Nahauflösung bezeichnet und beträgt etwa 25 bis 35 m.) Schließlich soll das Gerät sofort nach dem Einschalten betriebsbereit sein; die sonst übliche Vorwärmzeit von 2 Minuten entfällt. Das neue Breitband-Radar ist kompatibel mit Kartenplottern des gleichen Herstellers (Radarbild in einer elektronischen Seekarte). Weitere Informationen bei Simrad.

Berichte über den praktischen Einsatz an Bord liegen noch nicht vor. Interessant wird sein, wie sich das Gerät in dichtem Nebel, bei Starkregen oder steilem Seegang verhält. Der Hersteller schreibt auch nichts von einer MARPA-Funktion, der Möglichkeit, automatisch den Kurs, die Geschwindigkeit und den Passierabstand eines anderen Schiffes anzeigen zu lassen.

Wieder Ärger mit kroatischen Sportbootführerscheinen

Sonntag, den 15. Februar 2009

Kroatien unternimmt einen erneuten Anlauf, ausländische Segler und Motorbootfahrer vom Besuch seiner schönen Küstengewässer abzuschrecken. Wie die Yacht und boatnews24.com berichten, hat das kroatische Ministerium für Seewesen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der indirekt die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage gestellt wird.

Nun soll angeblich eine Liste erarbeitet werden, die alle ausländischen Sportbootpatente enthält, welche in Kroatien anerkannt werden. Inhaber eines deutschen Sportbootführerscheins See müssen sich eigentlich keine Sorgen machen, weil der zuständige Staatssekretär im letzten Jahr erklärt hat, dass der deutsche Sportbootführerschein in Kroatien anerkannt werde. Ich hatte darüber berichtet. Mehr dazu >>.

Doch Kroatien wollte schon 2008 nur noch kroatische Sportpatente in seinen Küstengewässern anerkennen. Kein Wunder, dass nun die Unsicherheit wieder wächst. Schließlich hatte Kroatien bereits vor einigen Jahren durchgesetzt, dass nur noch Charteryachten unter kroatischer Flagge die inneren Gewässer Kroatiens befahren dürfen – ein eindeutiger Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht, der für den EU-Kandidaten Kroatien bislang ohne Folgen blieb.

Der Deutsche Segler-Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die weltweite Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der ECE-Resolution 40 on international certificate on operators of pleasure craft (ICC) geregelt ist. Die ECE ist eine UN-Unterorganisation. Diese Resolution – so der DSV – sei von Deutschland und Kroatien ratifiziert und somit von beiden Staaten völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Alle deutschen Wassersportpatente entsprechen dem ICC und enthalten daher bekanntlich auch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.

Richtiges Verhalten nach einem Versicherungsschaden

Mittwoch, den 11. Februar 2009

Der Yachtversicherer Pantaenius hat in sieben Punkten das richtige Verhalten nach einem Schadensfall zusammengefasst:

1.) Erstatten Sie nach jedem Einbruch-, Diebstahl oder Feuerschaden umgehend Anzeige bei der Polizei.

2.) Machen Sie aussagekräftige Schadensfotos mit Detailaufnahmen.

3.) Senden Sie eine detaillierte Schilderung des Schadens an Ihren Versicherer.

4.) Lassen Sie vor der Beseitigung eines Schadens Kostenvoranschläge erstellen und schicken Sie diese an Ihren Versicherer.

5.) Fertigen Sie bei einem Kollisionsschaden möglichst gemeinsam mit dem Kollisionsgegner ein Havarieprotokoll an, das von beiden Schiffsführern unterschrieben werden sollte.

6.) Treten Sie niemals Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer an Dritte ab.

7.) Sammeln Sie alle Rechnungen und schicken Sie sie geschlossen an Ihren Versicherer.

Diebstahl kleiner Außenborder

Freitag, den 6. Februar 2009

Kleine Außenborder mit einer Leistung zwischen 4 und 8 PS, die schnell und leicht wegzutragen sind, werden nach Angaben der Wasserschutzpolizei besonders häufig gestohlen. Im Sommer 2008 wurden alleine im Polizeirevier Lübeck-Travemünde fast 40 Außenbordmotoren entwendet.

Besitzer eines Außenborders können ihren Motor von der Wasserschutzpolizei gravieren und mit einem gelben Aufkleber als registriertes Gerät kennzeichnen lassen. Die Polizei hat im Rahmen ihrer Aktion Gravierend mehr Sicherheit schon fast 9.000 Außenborder graviert, aber nicht nur Außenborder sondern auch Boote, Ferngläser, Zubehör, Ausrüstung können graviert werden.

Die Wasserschutzpolizei rät zudem, das Eigentum stets mit ausreichend dimensionierten Schlössern zu sichern und jede verdächtige Handlung unbekannter Personen der Polizei zu melden.

Niederlande – ab 2009 auch nur noch 0,5 Promille

Montag, den 2. Februar 2009

Auch die Niederlande haben die Promillegrenze für Bootsführer gesenkt, von 0,8 auf 0,5 Promille. In Deutschland war dieser Schritt schon vor drei Jahren vollzogen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die holländische Wasserschutzpolizei ihre Kontrollen verstärkt – erstmals auch in Schleusen.

0,5 Promille ist die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wird eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit angenommen. Als relativ fahruntüchtig gilt der Bootsführer eigentlich erst, wenn dies weitere Indizien vermuten lassen. Die deutsche Wasserschutzpolizei wies aber kürzlich daraufhin, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auch schon bei 0,3 Promille Alkoholisierung eingeleitet werden könne, sofern sich der Bootsführer alkoholbedingt auffällig verhalte. Bei einem Alkoholgehalt von 1,3 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Bootsführern droht dann auch der Verlust ihres Kfz-Führerscheins.