Monatsarchiv für Mai 2008

Motorbootfahren in Österreich

Donnerstag, den 22. Mai 2008

Ich bin noch nicht in Österreich Motorboot gefahren und verweise zu diesem Thema auf das Boote-Blog.

UKW-Funkzeugnisse SRC + UBI im Eigenstudium möglich

Donnerstag, den 22. Mai 2008

Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC und das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt UBI kann man auch im Eigenstudium erwerben. Ich habe zahlreiche Mails von Lesern meines Buches UKW-Funkbetriebszeugnis erhalten, die von einer erfolgreichen Prüfungsvorbereitung allein mithilfe des Buches berichten. Einen Kurs oder eine Funkausbildung haben diese Leser nicht besucht. Das Buch enthält nicht nur alle Fragenkataloge, sondern es beschreibt auch genau, wie die Prüfung abläuft und aus welchen Teilen sie besteht.

Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Auch die Vorbereitung auf die praktische Prüfung ist mit dem Buch möglich. Das Buch enthält eine genaue Beschreibung aller Aufgabentypen mit ausführlichen Lösungen. In den Lösungen ist stets das Display des DSC-Controllers dargestellt und darunter die zu drückende Taste. Darunter wieder das Display mit der neuen Anzeige, darunter wieder die zu drückende Taste usw. Weil der DSC-Controller nicht schwerer als ein Handy zu bedienen ist, wird schnell die Programmlogik des DSC-Controllers klar.

Trainingssoftware

Es gibt diverse Programme, die den DSC-Controller simulieren. Ich kenne keines, das genau so funktioniert wie der DSC-Controller. Das bestätigen auch meine Kursteilnehmer, die sich eine solche Software zugelegt haben. Wer sich mithilfe einer Software-Simulation auf die Prüfung vorbereiten möchte, sollte sich bei seinem Prüfungsausschuss erkundigen, wann und wo Prüfungen am PC (statt am Original-Gerät) stattfinden und welche Software dazu eingesetzt wird. Manche Schulen scheuen nämlich die Investition in zwei DSC-Controller und bilden nur mit Software-Simulationen aus. Deren Kursteilnehmer werden dann mit dieser Software geprüft.

Englische Seefunktexte

Die englischen Seefunktexte, von denen zwei in der Prüfung übersetzt werden müssen, sind natürlich auch im Buch UKW-Funkbetriebszeugnis enthalten. Bei Fragen zur Aussprache verweise ich auf meine Homepage, wo ich alle Seefunktexte vorlese.

Online-Kurs für UKW-Funkzeugnisse geplant

Ich plane für Ende 2009 einen Online-Kurs zum Erwerb der UKW-Funkzeugnisse (See und Binnen). Das ist zwar noch lange hin, aber bis 2009 wird beim Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht kein Bußgeld erhoben. Doch dann ist der Online-Kurs die erste Wahl. Er bietet ja bekanntlich drei wichtige Vorteile: a) Betreutes Lernen und Üben mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen. b) Auf die Prüfung vorbereiten, wann und wo man möchte. c) Erheblicher Zeitgewinn – einfacher, bequemer, preisgünstiger und schneller als mit dem Online-Kurs geht es wirklich nicht.

Worüber soll ich schreiben?

Freitag, den 16. Mai 2008

Inzwischen lesen viele Wassersportler regelmäßig mein Blog. Das freut mich, vielen Dank. Interessieren Sie sich für ein bestimmtes Thema? Haben Sie eine Frage?Möchten Sie noch mehr wissen? Dann klicken Sie unten bitte auf Kommentare und tragen Sie Ihren Wunsch ein. Ich reagiere darauf garantiert. Und wenn ich darüber Bescheid weiß, werde ich einen Blogbeitrag schreiben.

Bitte verlinken Sie auf mein Blog

In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine Bitte äußern: Wenn Sie eine eigene Webseite haben, könnten Sie dann bitte auf mein Blog verlinken? Das verbessert langfristig mein Ranking bei Google; ich werde einfacher gefunden. Themenvorschläge greife ich natürlich auch ohne Link auf.

Fahren ohne Sportbootführerschein: 150,- €

Freitag, den 16. Mai 2008

Wer auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ohne Fahrerlaubnis ein Sportboot mit einer Motorisierung von mehr als 5 PS führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Das passiert leider immer wieder. Nachdem ich in der vergangenen Woche gleich zwei Mal gefragt wurde, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, habe ich mich bei der für die Ostsee zuständigen Bußgeldstelle erkundigt: 150,- € beim ersten Mal. Bei wiederholtem Verstoß steigt nicht nur die Höhe des Bußgelds rapide an, es droht auch eine Führerscheinsperre. Dann darf kein Sportbootführerschein mehr erworben werden.

Umweltschutz auf See

Freitag, den 16. Mai 2008

Umweltschutz ist natürlich auch in der Schifffahrt eine wichtige Angelegenheit. Daher ist der Schutz der Meere seit Langem durch zwei internationale Abkommen geregelt: das MARPOL-Übereinkommen von 1973 und 1978 sowie das Helsinki-Übereinkommen von 1979 zum Schutz der Ostsee. Die Abkürzung MARPOL steht für Marine Pollution – Meeresverschmutzung. Die beiden Abkommen wurden seitdem durch zahlreiche Anlagen ergänzt und von allen Unterzeichnerstaaten in nationales Recht umgesetzt.

Bestimmungen für die Sportschifffahrt

Für die Sportschifffahrt gelten Vorschriften zu Schiffsmüll, Altöl, Kraftstoff und Schiffsabwasser. Schiffsmüll, Glas, Kunst- und Kraftstoffe dürfen in Sondergebieten nicht im Meer entsorgt werden. Sondergebiete sind die Nord- und die Ostsee, das Mittelmeer, das Schwarze und das Rote Meer, das Gebiet der Golfe, die Antarktis und die Karibik. Selbst Lebensmittel ohne Verpackung dürfen hier nicht über Bord geworfen werden, es sei denn, die Entfernung zum nächsten Land beträgt mindestens 12 sm. Öl und Betriebsstoffe dürfen in die See eingeleitet werden, jedoch nur wenn der Ölgehalt des Ausflusses 15 ppm nicht übersteigt.

Merkblatt zur Müllentsorgung

Reichlich bürokratisch ist eine im Jahr 2009 eingeführte Vorschrift: Sportboote und Yachten ab 12 m Länge müssen ein Merkblatt zur Müllentsorgung an Bord mitführen. Wer bei einer Kontrolle ein solches Merkblatt nicht vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im Rahmen der Einweisung vor Fahrtantritt müssen alle Personen an Bord über die Entsorgung von Müll informiert werden.

Schiffsabwasser

Seit dem 1.1.2005 müssen Sportboote, die eine Toilette an Bord haben, in der Ostsee und im deutschen Teil der Nordsee mit einem Fäkalientank und einem Anschluss entsprechend ISO 8099 für die Entsorgung an Land ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nicht für Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, sowie für Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und höchstens 11,50 m lang oder höchstens 2,80 m breit sind. Unbehandeltes Schiffsabwasser darf in der Ostsee und im deutschen Teil der Nordsee ins Meer geleitet werden, wenn das nächstgelegene Land mindestens 12 sm entfernt ist und das Schiff auf seinem Kurs mindestens 4 kn läuft.

Nationalparke im Wattenmeer

Nationalparke im Wattenmeer sind in drei Zonen aufgeteilt: Ruhezonen, Zwischenzonen und Erholungszonen. In den Ruhezonen liegen die besonders schutzwürdigen Seehund-, Robben- und Vogelschutzgebiete sowie die Brut- und Mausergebiete. Die Grenzen der Ruhezonen und die Schutzzeiten sind in die Seekarten eingetragen. Fahrwasser (betonnte Schifffahrtswege) dürfen auch in Ruhezonen jederzeit befahren werden. Im Zeitraum zwischen drei Stunden nach einem Hochwasser bis drei Stunden vor dem folgenden Hochwasser und während der Schutzzeiten aber darf das Fahrwasser nicht verlassen werden. Das beliebte Trockenfallen ist in den Ruhezonen also grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für Wasserski- und Jetskifahren. Geschwindigkeitsbeschränkung in Ruhezonen: im Fahrwasser maximal 12 kn, außerhalb der Fahrwasser darf maximal 8 kn schnell gefahren werden. Die Zwischenzonen und die Erholungszonen dürfen immer befahren werden, allerdings nur mit maximal 16 kn im Fahrwasser und höchstens 12 kn außerhalb der Fahrwasser.

Erstes LRIT-Gerät vom BSH zugelassen

Mittwoch, den 14. Mai 2008

Kurz vor Beginn der weltweiten Testphase ist das erste LRIT-Gerät vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassen worden. Hersteller ist SatPro Int. Ltd, Kirchbarkau. Das Gerät bietet neben den Pflichtmeldungen wie Schiffsdaten, Position, Uhrzeit… die Möglichkeit, alle Positionsdaten über einen passwortgeschützten Internetzugang auch dem Reeder zugänglich zu machen. So kann die Reederei jederzeit die Position eines Schiffes und der ganzen Flotte abfragen. Erste Reedereien, etwa die Hamburger Reederei Peter Döhle, haben bereits mit der Ausrüstung ihrer Flotte begonnen. LRIT, Longe Range Identification and Tracking System, ist ein satellitengestütztes System, das weltweit die Positionen aller Seeschiffe überwacht. Es soll zum 1.1.2009 international eingeführt werden.

Bußgeld bis Ende 2009 ausgesetzt

Donnerstag, den 8. Mai 2008

Am 1. Mai 2008 wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderungsverordnung bekannt gegeben, die auch Änderungen zur Sportseeschifferschein-Verordnung enthält. Hier ist festgelegt, dass auch in den Jahren 2008 und 2009 kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führer eines mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportbootes nicht im Besitz eines anerkannten Seefunkzeugnisses ist. Davon unbenommen bleibt die Verpflichtung bestehen, dass zumindest eine Person an Bord, der „Funker“, Inhaber eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss, wenn ein Seefunkgerät an Bord vorhanden ist. Weitere Informationen dazu hier.